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Baden Württemberg: Umweltzonen in 8 Städten PDF Drucken E-Mail
Mittwoch, 07. November 2007 12:20
Ab dem 1. März 2008 werden in acht Städten Baden-Württembergs weiträumige Umweltzonen ausgewiesen, die von Fahrzeugen mit einer veralteten Abgastechnik nicht mehr befahren werden dürfen.
Betroffen sind die Städte Stuttgart, Mannheim, Schwäbisch Gmünd, Leonberg, Ludwigsburg, Ilsfeld, Tübingen und Reutlingen. Die Umweltzonen dieser Städte dürfen nur noch von Fahrzeugen befahren werden, die mit einer Umweltplakette gekennzeichnet sind. Eine Umweltplakette bekommen nur solche Fahrzeuge, die mindestens die Abgasnorm Euro 2 erfüllen. Benzinfahrzeuge müssen mit einem geregelten Katalysator ausgerüstet sein. Durch eine entsprechende Nachrüstung der Fahrzeuge kann die Eingruppierung in eine bessere Schadstoffgruppe und damit eine höhere Plakettenstufe erreicht werden. Die Zuordnung des Fahrzeugs zur den Schadstoffgruppen erfolgt anhand der in den Fahrzeugpapieren eingetragenen Emissionsschlüsselnummern.

Gibt es auch Ausnahmen von den Fahrverboten?

Ausnahmen können nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und der Kennzeichnungsverordnung von den örtlichen Behörden auf Antrag erteilt werden, wenn es um das Wohl der Allgemeinheit oder unaufschiebbare und überwiegende Interessen des Einzelnen geht. Dies ist der Fall, wenn ein öffentliches Interesse wie die Versorgung der Bevölkerung mit lebensnotwendigen Gütern und Dienstleistungen oder unaufschiebbare Interessen Einzelner, wenn etwa Fertigungs- oder Produktionsprozesse auf andere Weise nicht aufrechterhalten werden können, bestehen.



Die Plaketten werden bei Nutzfahrzeugen nach folgenden Kriterien vergeben:

Schadstoffgruppe/Plakettezugeordnete Emissionsschlüssel-
nummern für Nutzfahrzeuge
(LKW, Omnibusse, Sattelzüge)

zugeordnete Emissionsschlüssel-
nummern für Nutzfahrzeuge
(LKW, Omnibusse, Sattelzüge)
  BenzinDiesel

Schadstoffgruppe 1 – keine Plakette:

  • Nutzfahrzeuge nach Euro I oder schlechter
Schlüsselnummern, die nachfolgend
nicht aufgeführt sind
Schlüsselnummern, die nachfolgend
nicht aufgeführt sind

Schadstoffgruppe 2 – Rote Plakette:

  • Nutzfahrzeuge nach Euro II
  20, 21, 22, 33, 43, 53, 60, 61

Schadstoffgruppe 3 – Gelbe Plakette:

  • Nutzfahrzeuge nach Euro III
 34, 44, 54, 70, 71

Schadstoffgruppe 4 – Grüne Plakette:

  • Nutzfahrzeuge nach Euro IV, Euro V und
    EEV
30 bis 55, 60, 61 35, 45, 55, 80, 81, 83, 84, 90, 91

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 
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Aktuelle Ausgabe 22/2008

titel

 

 

 

 

 

Erscheinungs-Termin:
20. November 2008

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