11.11.11
Straßenverkehrsgesetz
Winterreifenpflicht in Tschechien verschärft
Zwischen dem 1. November und dem 31. März 2012 gilt für alle vierrädrigen Kraftfahrzeuge auf allen Straßen in Tschechien eine Winterreifenpflicht bei winterlichen Straßenverhältnissen. Unter winterlichen Verhältnissen wird eine kompakte Schneeschicht, Eisdecke oder Vereisung verstanden beziehungsweise die witterungsbedingte Vorhersehbarkeit solcher Verhältnisse.
Die Profiltiefe muss bei LKW-Reifen mindestens 6 mm betragen. Wer gegen diese Regelung verstößt, dem drohen Geldbußen von bis zu 2.000 Kronen (rund 80 Euro).
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