Straßenverkehrsgesetz

Winterreifenpflicht in Tschechien verschärft

Tschechien hat sein Straßenverkehrsgesetz überarbeitet und dabei die Regelung zur Winterausrüstung verschärft. War die Winterreifenpflicht bisher nur auf vereinzelte Strecken mit entsprechender Beschilderung beschränkt, wird diese nun nach Angaben des ADAC auf das gesamte Straßennetz ausgedehnt.

Zwischen dem 1. November und dem 31. März 2012 gilt für alle vierrädrigen Kraftfahrzeuge auf allen Straßen in Tschechien eine Winterreifenpflicht bei winterlichen Straßenverhältnissen. Unter winterlichen Verhältnissen wird eine kompakte Schneeschicht, Eisdecke oder Vereisung verstanden beziehungsweise die witterungsbedingte Vorhersehbarkeit solcher Verhältnisse.

Die Profiltiefe muss bei LKW-Reifen mindestens 6 mm betragen. Wer gegen diese Regelung verstößt, dem drohen Geldbußen von bis zu 2.000 Kronen (rund 80 Euro).

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