„Blitzer“

Verfassungsbeschwerde erfolglos

Das Bundesverfassungsgericht hat in einem am 20. Juli 2010 bekannt gegegebenen Beschluss die Verfassungsbeschwerde eines Autofahrers, der wegen fahrlässiger Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften geblitzt und deshalb von einem Amtsgericht zu einer Geldbuße verurteilt worden war, verworfen.


Darauf verweist der Bad Nauheimer Fachanwalt für Verkehrsrecht Romanus Schlemm, Vizepräsident des VdVKA - Verband deutscher VerkehrsrechtsAnwälte e. V. mit Sitz in Kiel, unter Hinweis auf den am 20.07.2010 bekanntgegebenen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 05. Juli 2010 – 2 BvR 759/10.

Der Beschwerdeführer wurde vom Amtsgericht wegen fahrlässiger Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften zu einer Geldbuße verurteilt. Die Verurteilung stützt sich auf das Ergebnis der Geschwindigkeitsmessung mittels einer geeichten Messeinrichtung sowie die im Rahmen des Messverfahrens gefertigten Lichtbilder, auf denen der Beschwerdeführer zu erkennen ist. Das Oberlandesgericht verwarf dessen Rechtsbeschwerde als unbegründet.

 



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