Bußgelder

LKW-Fahrer muss selbst zahlen

Ein LKW-Fahrer, der die erlaubten Arbeits- und Lenkzeiten am Steuer überschreitet, muss das Bußgeld aus eigener Tasche zahlen, auch wenn dies auf Weisung des Arbeitgebers geschieht.


Darauf verweist der Stuttgarter Fachanwalt für Arbeitsrecht Michael Henn, Präsident des VdAA – Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e. V. mit Sitz in Stuttgart, unter Hinweis auf ein Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Reinland-Pfalz vom 26.1.2010, Az: 3 Sa 497/09.

Der Kläger war für die Beklagte als Kraftfahrer tätig. Wegen verschiedener, vom Kläger begangener Ordnungswidrigkeiten setzte die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord eine Geldbuße in Höhe von 8.520 Euro nebst Gebühr (426 Euro) und Auslagen (3,50 Euro) gegen den Kläger fest. Diese Summe forderte der LKW-Fahrer von seinem Arbeitgeber zurück und behauptete, er habe auf dessen Weisung gehandelt. Deswegen müsse der Arbeitgeber ihm auch die Geldbuße erstatten.

 


Das, so betont Henn, sah das das LAG Mainz ganz anders: Ein LKW-Fahrer selbst dafür verantwortlich, dass er nicht gegen das Gesetz verstößt. Es sei dem Kläger zumutbar gewesen, sich den Anordnungen seines Arbeitgebers zu widersetzen.



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