14.04.10
Alte Verkehrsschilder
Bleiben gültig
Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer hat angekündigt, dass alte Verkehrsschilder, deren Erscheinungsbild sich 1992 geändert hat, weiterhin gültig bleiben.
Mit diesem Schritt sollen Fehler der alten Bundesregierung bei der Novelle der Straßenverkehrsordnung korrigiert werden. Ramsauer: „Die alten Verkehrszeichen unterscheiden sich nur marginal von den heute gängigen Schildern. Ein Austausch ist deshalb unverhältnismäßig.“ Auch aus Gründen der Verkehrssicherheit seien Austauschmaßnahmen nicht notwendig.
2009 haben die Minister Tiefensee und Gabriel mit Zustimmung des Bundesrates die so genannte „Schilderwaldnovelle“ auf den Weg gebracht. Sie ist am 1. September 2009 in Kraft getreten. Damit wurde auch eine im Jahr 1992 in die StVO eingestellte Übergangsregelung (§ 53 Absatz 9) ersatzlos gestrichen. Mit dieser Regelung behielten die bis zum 1. Juli 1992 aufgestellten Verkehrszeichen unbefristet ihre Gültigkeit. Die Streichung der Übergangsregelung führte von einem Tag auf den anderen zur sofortigen Unwirksamkeit der Schilder alter Gestalt.
Aufgrund der daraus entstandenen Rechtsunsicherheiten für die Verkehrsteilnehmer sowie des hohen Aufwandes für die Kommunen beim Austausch der alten Schilder hatte Minister Ramsauer eine rechtliche Überprüfung der „Schilderwaldnovelle“ veranlasst.
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