Lenk- und Ruhezeiten

Einheitliche Sanktionen gefordert

Oft erhebliche Unterschiede weisen die Umsetzung der Lenk- und Ruhezeiten für LKW-Fahrer und die Regelungen zu Fahrtenschreibern in den EU-Mitgliedstaaten auf. Während übermüdete LKW-Fahrer in einigen Ländern mit einem niedrigen Bußgeld davonkommen und höhere Toleranzgrenzen geltend machen dürfen, werden andernorts schon mal Fahrzeuge beschlagnahmt, so der ARCD Auto- und Reiseclub Deutschland.


Bei der jüngsten Debatte zum kritischen Bericht der EU-Kommission im Verkehrsausschuss des EU-Parlaments sprach sich die zuständige Berichterstatterin, die österreichische EU-Abgeordnete Hella Ranner (EVP), daher für eine dringende EU-weite Anpassung der Sanktionen aus. Sie begrüßte die von der Kommission vorgenommene Kategorisierung von besonders gravierenden Verstößen (Anhang III der Richtlinie 2006/22/EG), kann sich bei unzureichender Implementierung in den Mitgliedstaaten aber auch die Festsetzung von Mindeststrafen auf EU-Ebene vorstellen. „Bei vergleichbaren Verstößen sollten vergleichbare Sanktionen angewandt werden", meinte Ranner mit Blick auf die Straßenverkehrssicherheit.
Sie forderte überdies die Einrichtung einer Europäischen Agentur für Straßenverkehr, deren Aufgabe es sei, die Zusammenarbeit der nationalen Kontrollbehörden zu koordinieren und für ausreichende sowie einheitliche Kontrollen in ganz Europa zu sorgen.



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