Neues EU-Formblatt zu EU-Sozialvorschriften
07.01.10
Die EU-Kommission hat Ende Dezember 2009 ein überarbeitetes Formblatt veröffentlicht. Darauf machte nun der Bundesverband der Transportunternehmen (BVT) aufmerksam.
Das neue Formblatt soll die Einhaltung und Kontrolle der EU-Sozialvorschriften grenzüberschreitend gewährleisten. Es dient dem Nachweis von Zeiten, für die der Fahrer keine Daten auf der Fahrerkarte nachweisen kann, und wenn keine Schaublätter zur Verfügung stehen, um die Tätigkeiten der vorangegangenen 28 Tage zu belegen.
„Es ist nun möglich neben Krankheit oder Urlaub auch andere Tätigkeiten wie Lagerarbeiten oder Bereitschaftsdienst anzugeben. Dies war bis jetzt nicht vorgesehen”, erläutert die Vorsitzende des Verbandes, Dagmar Wäscher.
Die Verband weist darauf hin, dass die Fahrer dieses Formblatt zwingend bei grenzüberschreitenden Transporten mitführen müssen. Es ist zudem maschinengeschrieben vom Unternehmen auszufüllen und vom Verantwortlichen wie vom Fahrer zu unterschreiben.
Das neue Formblatt steht ab sofort auf der Webseite des BVT www.bvtev.de unter Gewerbe/Recht/Gesetze zum Download bereit.
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