Stuttgart

Durchfahrtsverbot für LKW

Am 1. März 2010 ist in Stuttgart das LKW-Durchfahrtsverbot in Kraft getreten. Durch die Umweltzone Stuttgart dürfen ab sofort keine LKW über 3,5 Tonnen mehr fahren.

Allerdings ist der gewerbliche und private Lieferverkehr von dieser Regelung ausgenommen.
Durch die Fortschreibung des Aktionsplans des Regierungspräsidiums soll die Luftqualität in der Landeshauptstadt verbessert werden. Denn die Feinstaubbelastung ist in Stuttgart nach wie vor hoch. Als erste Maßnahme dürfen deswegen selbst LKW mit modernster Motor- und Abgastechnik nicht mehr durch Stuttgart, Ostfildern und Umgebung fahren, wenn sie dort keinen Lieferauftrag haben.
Ein- und ausfahren dürfen nur noch LKW, die in dieser Zone Lieferungen zu laden oder zu entladen haben und die – soweit sie auch im Stadtgebiet Stuttgart fahren – eine grüne, gelbe oder rote (noch bis 1. Juli 2010 gültig) Umwelt-Plakette oder eine Ausnahmegenehmigung für die Umweltzone haben. Wie die Stadt Stuttgart mitteilt, ist bei Kontrolle die Liefertätigkeit gegenüber der Polizei nachzuweisen und glaubhaft zu machen. Verboten ist dagegen die bloße Durchfahrt durch diese Zone, um etwa ein außerhalb der Zone liegendes Fahrtziel auf kürzerem Wege und schneller zu erreichen. Dies gilt auch für LKW mit gültiger Umwelt-Plakette. Um die beabsichtigte Wirkung nicht zu schmälern, werden keine Ausnahmen vom LKW-Durchfahrtsverbot erteilt.

Weitere Informationen unter www.stuttgart.de



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