Hauptreisezeit

Samstagsfahrverbot für LKW

Pünktlich zur Hauptreisezeit in Deutschland ist am 1. Juli die Ferienreiseverordnung des Bundesverkehrsministeriums in Kraft getreten. Bis zum 31. August dürfen LKW über 7,5 Tonnen beziehungsweise LKW mit Anhängern an Samstagen zwischen 7 bis 20 Uhr die Hauptreisestrecken in Deutschland nicht befahren.


Ausnahmen gibt es nur für bestimmte Transporte im Kombinierten Verkehr und zur Beförderung von frischen Lebensmitteln wie Milch, Fleisch, Fisch, Obst oder Gemüse. Zudem gilt das Fahrverbot unverändert für Sonn- und Feiertage zwischen 0 bis 22 Uhr für das gesamte Straßennetz.

Nähere Informationen gibt es beim Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung unter www.bmvbs.de.



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