Hessen

Fahrverbot auf drei Bundesstraßen

Auf drei nordhessischen Bundesstraßen dürfen keine LKW ab einem Gewicht von 12 t fahren, so eine aktuelle Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) in Kassel.


Betroffen sind die Fernverkehrsstraßen B7, B27 und B400, die nun nicht mehr oder nur noch mit Ausnahmegenehmigung beziehungsweise zum Be- und Entladen befahren werden dürfen.
Die Bundesstraßen 3 und 252 sind nach wie vor für Lastwagen freigegeben.

Das Land Hessen hatte an verschiedenen Zählstellen an Bundesstraßen einen starken Zuwachs des Schwerlastverkehrs nach Erhebung der Autobahnmaut 2005 festgestellt. Das Kasseler Regierungspräsidium sprach daraufhin im Sommer 2006 Fahrverbote für insgesamt 416 Kilometer auf fünf Fernstraßen in Nordhessen, darunter weite Teile der Bundesstraßen 3, 7, 27, 252 und 400 aus. Mehrere Fuhrunternehmen hatten gegen das Verbot geklagt und vor dem Verwaltungsgericht zunächst Recht bekommen, da Fernstraßen auch dem Schwerlastverkehr dienten. Das Land war daraufhin in Berufung zum VGH gegangen.

Für die Straßen B7, B27 und B400 sah es der VGH als erwiesen an, dass der Schwerlastverkehr auch wegen der erhobenen Autobahnmaut aus dem Jahr 2005 deutlich zugenommen hat. Vor allem die erhebliche Steigerung des Lärmpegels sei den Anwohnern nicht zuzumuten. Auch eine Reduzierung des Tempos auf 30 km/h in Ortsdurchfahrten sei nicht umsetzbar. Denn der Lärmpegel würde dann zwar sinken, gleichzeitig steige aber die Abgasbelastung deutlich, was die Gesundheit gefährde.

Bei den Bundesstraßen 3 und 252 sei die Zählung des Schwerverkehrs zu ungenau gewesen, deshalb bleiben jene weiterhin für LKW über zwölf Tonnen frei.



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