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Generelles Rauchverbot am Arbeitsplatz PDF Drucken E-Mail
Freitag, 25. Mai 2007 13:16

Die Bundesregierung verbietet das Rauchen am Arbeitsplatz nun per Gesetz. Mittels einer neuen Verordnung zum Arbeitsschutz, die das Bundeskabinett in der vergangenen Woche verabschiedete, schützt die Regierung die Nichtraucher in den Betrieben.

Der Nichtraucherschutz wird durch die Änderung der Arbeitsstättenverordnung (ArbeitsstättenVO) gesetzlich festgeschrieben. Die Neuregelung hat damit zur Folge, dass der Arbeitgeber nunmehr verpflichtet ist, die nichtrauchenden Mitarbeiter in ihrem Betrieb vor jenen Kollegen zu schützen, die auch an ihrem Schreibtisch nicht auf die Zigaretten verzichten wollen. Die Nichtraucher sollen nicht weiter durch den passiven Konsum von Nikotin, das die rauchenden Kollegen verbreiten, gefährdet werden. Mit der neuen Arbeitsstätten-VO, deren Einhaltung durch die Behörden überwacht wird, gelten die Vorschriften zum Schutz der nichtrauchenden Mitarbeiter nun überall im Betrieb. Bislang wurden die Nichtraucher nur in Kantinen und Pausenräumen gesetzlich vor dem blauen Dunst geschützt.

 
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Aktuelle Ausgabe 22/2008

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Erscheinungs-Termin:
20. November 2008

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