| Kabotagebeschränkung in Österreich |
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| Freitag, 13. Juli 2007 12:39 |
Seit dem 18. Juli 2007 ist in Österreich eine Verordnung in Kraft getreten, nach der die nationale österreichische Kabotagebeschränkung kontrolliert wird. Demnach dürfen nur an 30 Tagen innerhalb eines Zeitraumes von 60 Tagen pro Kalenderjahr Kabotagebeförderungen in Österreich durchgeführt werden. Nach Ablauf des Kabotagezeitraums darf der Transportunternehmer keine weiteren Kabotagefahrten in Österreich durchführen. Nach Meinung des Bundesverbandes Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V. enge diese österreichische Regelung die im EG-Vertrag niedergelegte Dienstleistungsfreiheit zu stark ein. Weiterhin reklamiert der BGL, dass die österreichische Kontrollverordnung zu einem Zeitpunkt erlassen wurde, an dem der Kommissionsvorschlag für eine EU-weit geltende Kabotagebeschränkung mit wesentlich weiteren Gestaltungsspielräumen bereits den Mitgliedsstaaten zugeleitet wurde. Weiterhin wirft der BGL der österreichischen Maßnahme vor, die gemeinschaftliche Rechtsetzung zu behindern. Dies sei nach dem EG-Vertrag unzulässig. Der BGL hat bereits die Europäische Kommission aufgefordert, die österreichische Kabotageregelung auf ihre Vereinbarkeit mit vorrangigem EU-Recht zu überprüfen. |
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Seit dem 18. Juli 2007 ist in Österreich eine Verordnung in Kraft getreten, nach der die nationale österreichische Kabotagebeschränkung kontrolliert wird. Demnach dürfen nur an 30 Tagen innerhalb eines Zeitraumes von 60 Tagen pro Kalenderjahr Kabotagebeförderungen in Österreich durchgeführt werden.
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