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Donnerstag, 12. Juli 2007 06:00 |
Fahrzeuge dürfen nur mit „den Fuß fest umschließenden Schuhwerk gefahren werden“, heißt es in der Unfallverhütungsvorschrift „Fahrzeuge“ für die gewerbliche Wirtschaft. Die Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltung (BGF) weist darauf hin, dass ein Nichtbeachten dieser Vorschrift mit einem Bußgeld geahndet wird.
Die BGF will damit der öffentlichen Diskussion der vergangenen Wochen bezüglich eines Urteils des Oberlandesgerichts Bamberg entgegenwirken, in dem festgehalten wurde, dass ein Bußgeld für das Fahren ohne geeignetes Schuhwerk nicht rechtens ist. Fehleinschätzungen der gesetzlichen Unfallversicherung vieler Unternehmen des Straßenverkehrsgewerbes will die BGF damit verhindern und zudem an die aktive Unfallverhütung appellieren. |