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Rußfilter: Nachrüstung gesetzlich geregelt PDF Drucken E-Mail
Freitag, 01. Juni 2007 12:35
Am 1. Juni 2007 ist die 30. Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung in Kraft getreten. Die von Bundesminister Wolfgang Tiefensee vorgelegte Verordnung regelt den Einsatz von Dieselrußfiltern bei schweren LKW und Bussen.

Mit der Verordnung werden die technischen Anforderungen an Partikelminderungssysteme festgelegt. Sie schließt an die seit Februar 2006 für die Aus- und Nachrüstung von Diesel-Personenkraftwagen geltenden Vorschriften an. Künftig können somit LKW mit Rußfiltern nachgerüstet werden. Mit den neuen Regelungen wird laut Tiefensee der LKW-Verkehr umweltfreundlicher und die Belastung mit gesundheitsgefährdenden Feinstäuben vermindert.
Die Verordnung enthält die Definition von Partikelminderungsklassen (PMK) und die Festlegung von technischen Mindestanforderungen, die Diesel-Nutzfahrzeuge/mobile Maschinen sowie die für die Nachrüstung dieser Kraftfahrzeuge entwickelten Partikelminderungssysteme (z.B. Dieselpartikelfilter) einhalten müssen. Dazu gehören Anforderungen an die Dauerhaltbarkeit und die Reinigungswirkung der eingesetzten Systeme. Zudem werden auf Euro-1-Kraftfahrzeuge abgestimmte Nachrüstungsanforderungen vorgegeben.
Gleichzeitig werden die verkehrsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen, auf die in anderen Gesetzen oder Verordnungen bei der Gewährung von Benutzervorteilen wie Ausnahmen von Fahrverboten in bestimmten Zonen (Kennzeichnungsverordnung) oder bei der Mauthöhenverordnung Bezug genommen werden kann.
 
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