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BGL-Merkblatt zu Verantwortlichkeiten für die Ladungssicherung (zum Ausdrucken) PDF Drucken E-Mail
Donnerstag, 31. Mai 2007 05:40
Die Verantwortlichkeiten zur Ladungssicherung ergeben sich aus verschiedenen zivilrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Gesetzesvorgaben, die nicht ohne Weiteres durchschaubar sind. Deshalb hat der Bundesverband für Güterkraftverkehr, Logistik und Entsorgung (BGL) ein Merkblatt über die Verantwortlichkeiten bei der Ladungssicherung, sowohl in öffentlich-rechtlicher als auch in privatrechtlicher Hinsicht, erarbeitet.
Das Merkblatt will einen Überblick verschaffen, welcher Personenkreis im jeweils konkreten Fall für die Ladungssicherung tatsächlich verantwortlich ist, wie man Verantwortlichkeiten rechtssicher überträgt, und wer für Schäden als Folge einer mangelhaften oder unterlassenen Ladungssicherung einzustehen hat. Denn die Auswirkungen dieser Kenntnislücken können laut BGL gravierend sein. Es könnten Schadensersatzansprüche und Bußgeld, in Extremfällen sogar eine strafrechtliche Verfolgung drohen.
Der BGL hebt hervor, dass in jedem Falle der Grundsatz gelte, dass derjenige, der durch sein Handeln oder Unterlassen die Ursache für einen verkehrsunsicheren Zustand oder für einen Schaden setze, dafür einstehen müsse. Verantwortlich in diesem Sinne könne demnach auch ein Lademeister oder ein Verlader sein.
Das BGL-Merkblatt zum Download Download
 
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