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Neuer Bußgeldkatalog PDF Drucken E-Mail
Freitag, 23. Mai 2008 08:30
Rasen, Drängeln und andere Verkehrssünden sollen künftig deutlich teurer werden. Am 21. Mai wurde im Kabinett der neue Bußgeldkatalog für Verkehrssünden beschlossen. Die Strafe bei Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss soll künftig verdoppelt werden. Bereits beim ersten Verstoß sollen 500 Euro fällig sein, beim dritten sogar 1.500 Euro. Auch Raser sollen stärker zur Kasse gebeten werden – mit bis zu 680 (derzeit 425) Euro, die innerorts beim Überschreiten des Tempolimits um mehr als 70 Stundenkilometer fällig werden.

Daneben sollen etwa auch die Bußgelder für gefährliche Überholmanöver oder das Fahren mit unangepasster Geschwindigkeit bei Glätte oder Regen auf je 100 Euro erhöht werden. Wer trotz roter Ampel fährt, muss künftig mindestens 90 (derzeit 50) Euro zahlen.
Neu ist auch die geplante Erhöhungsklausel, nach der vorsätzliche Verstöße oder nachgewiesene Fahrlässigkeit einen Strafaufschlag von 50 Prozent des Regelsatzes zur Folge haben sollen. Die Neuregelung soll mit Zustimmung von Bundestag und Bundesrat Anfang 2009 in Kraft treten.
 
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