| Lenk- und Ruhezeiten: Bußgeld für Unternehmer |
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| Freitag, 09. Mai 2008 08:58 | |
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Transportunternehmer sind dazu verpflichtet, für die Einhaltung der Lenk- und Ruhezeitenverordnung zu sorgen. Bei Nichteinhaltung kann ein Bußgeld verhängt werden. Dies geht aus einer aktuellen Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf hervor. Im vorliegenden Fall hatte ein Fahrer monatelang gegen die Lenk- und Ruhezeiten verstoßen. Der Unternehmer hatte ihn wiederholt aufgefordert, die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten. Andere Maßnahmen erfolgten nicht, eine schriftliche Abmahnung erteilte der Unternehmer erst nach der Verurteilung zur Gelbuße. Das Gericht erkannte die Rechtmäßigkeit des Bußgeldbescheides an, der LKW-Unternehmer musste das Bußgeld wegen fahrlässigen Verstoßes gegen das Fahrpersonalgesetz bezahlen. Der Unternehmer hat nach Auffassung des Gerichts, um der Einhaltung der Lenk- und Ruhezeitenverordnung ordnungsgemäß nachzukommen:
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